Küchenabluft- und Dunstanlagen unterliegen einer starken Fettbelastung. Dieses Fett in den Abzugsanlagen wirkt wie eine Zündschnur und kann dadurch, neben den negativen hygienischen Aspekten, zu einem hohen Brandrisiko führen.
Die Reinigung der Küchenabluft nach VDI 2052 hilft eine mögliche Brandgefahr im Abluftkanal zu minimieren. Der weitere Betrieb der Küche kann bei mangelhafter Wartung durch das Gesundheitsamt verboten werden. Zudem ist auch der Versicherungsschutz wegen des höheren Brandrisikos gefährdet.
Damit Sie vor diesen Problemen bewahrt bleiben, empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrags. Damit der Betrieb in Ihrer Küche uneingeschränkt aufrechterhalten bleibt, können unsere Arbeiten auch an Ruhetagen, oder in der Nacht durchgeführt werden.
Umgehende Reinigungsmaßnahmen können wir, falls erforderlich, zeitnah durchführen.
In belasteten Anlagen
Küchen und dazugehörige Bereiche sind Sonderräume, in denen Speisen zubereitet, ausgegeben und verteilt werden, Geschirr und Geräte gespült und Nahrungsmittel gelagert werden. Diese Richtlinie gibt Hinweise zur lufttechnischen Behandlung von gewerblichen Küchen, sowie zur Dimensionierung und zum Aufbau der Raumlufttechnischen Anlagen Sie gilt in Verbindung mit der DIN EN 13779 und DIN 18869.
Diese Richtlinie gilt nicht für Haushaltsküchen und für gewerbliche Kleinstküchen mit einer Gesamtanschlussleistung von weniger als 25 kW der wärme- und feuchtegebenden Geräte (Gargeräte, Spülmaschinen, usw.). Unter 25 kW Anschlussleistung wird eine Abluftanlage empfohlen. In jedem Fall ist die BG-Regel BGR 111 einzuhalten.
Aus der Küchenabluft sind die festen und flüssigen Bestandteile so weit, wie möglich abzuscheiden, um eine Verschmutzung und damit Brandgefahr im Abluftkanal zu minimieren.
Zur Kontrolle und Reinigung der Abluftanlage muss eine ausreichende Anzahl an Revisionsöffnungen vorhanden sein.
Aerosolabscheider in Abluftanlagen sind entsprechend den betrieblichen Anforderungen, mindestens jedoch alle 14 Tage zu reinigen. Bei starkem Fettanteil kann eine tägliche Reinigung erforderlich sein.
Küchenabluftdecken sind regelmäßig, mindestens jedoch halbjährlich auf ihren Verschmutzungsgrad zu überprüfen und bei Bedarf zu reinigen. Dies gilt vor allem für den Deckenhohlraum, sofern dieser mit der Küchenabluft in Verbindung kommen kann.
Einrichtungen der Küchenabluftanlage (z.B. Abluftleitungen, Ventilatoren, Aggregatkammern) sind mindestens halbjährlich und bei Bedarf zu reinigen.